Wo melde ich Ratten in Karlsruhe?
Ratten auf öffentlichen Grünanlagen und Spielplätzen meldet man dem Gartenbauamt, an öffentlichen Verkehrswegen und Wasserläufen dem Tiefbauamt; auf privaten Grundstücken ist der Eigentümer bzw. Vermieter zuständig.
Laut Stadt Karlsruhe trägt auf privaten Grundstücken der Eigentümer die Kosten der Rattenbeseitigung; als Rechtsgrundlage werden §§ 16 und 17 Infektionsschutzgesetz sowie die örtliche Polizeiverordnung genannt.
Quelle: web1.karlsruhe.de – Rattenbekämpfung – Meldepflicht und Kosten