Wo melde ich Ratten in Wiesbaden?
Meldungen über Rattenbefall nimmt das Amt für Stadtpolizei und Ordnung (Ordnungsamt) entgegen und berät Grundstückseigentümer bei Befall auf privater Fläche.
Bei Rattenbefall auf privatem Gelände muss der Eigentümer gemäß § 1 Abs. 1 der Verordnung über die Bekämpfung tierischer Schädlinge (SchädlBekV) die Bekämpfung durchführen bzw. veranlassen; bei Untätigkeit kann das Ordnungsamt Ordnungsverfügungen erlassen.
Quelle: wiesbaden.de – Rattenbekämpfung