Wo melde ich Ratten in Berlin?
Zuständig: Gesundheitsamt des Bezirks, in dem der Schädlingsbefall aufgetreten ist; auf öffentlichem Grund übernimmt das Bezirksamt die Bekämpfung.
Nach der Berliner Schädlingsbekämpfungsverordnung (SchädlBekV) muss ein Befall insbesondere mit Ratten dem zuständigen Gesundheitsamt gemeldet werden, wozu üblicherweise Hausverwaltungen und Eigentümer verpflichtet sind, die auf privatem Grund im Regelfall auch die Bekämpfung beauftragen müssen.
Quelle: service.berlin.de – Rattenbekämpfung