Eine Ratte am Müllplatz, Kot im Keller oder ein Loch neben dem Kompost: Dann stellt sich schnell die Frage, ob Sie den Befall einer Behörde melden müssen und welche Stelle überhaupt zuständig ist. Die Antwort hängt davon ab, in welchem Bundesland und in welcher Stadt Sie wohnen und ob die Tiere auf Ihrem Grundstück, auf öffentlichem Grund oder in der Kanalisation auftauchen.
Dieser Beitrag erklärt die Rechtslage, zeigt die zuständigen Stellen in großen Städten und fasst zusammen, was Privatleute selbst tun dürfen. Wie ein Fachbetrieb bei der Rattenbekämpfung in Haus und Garten vorgeht, lesen Sie auf der Leistungsseite.
Muss man Rattenbefall melden?
Eine bundesweit einheitliche Meldepflicht für Ratten gibt es nicht. Ob und wem Sie einen Befall anzeigen müssen, legen die Länder und teils die Städte selbst fest, gestützt auf das Infektionsschutzgesetz.
Das Infektionsschutzgesetz nennt ein Tier, durch das Krankheitserreger auf Menschen übertragen werden können, einen Gesundheitsschädling (§ 2 Nr. 12 IfSG). Werden Gesundheitsschädlinge festgestellt und droht die Verbreitung von Krankheitserregern, muss die zuständige Behörde nach § 17 Abs. 2 IfSG die erforderlichen Bekämpfungsmaßnahmen anordnen. Absatz 5 derselben Vorschrift erlaubt den Landesregierungen, per Rechtsverordnung festzulegen, dass Eigentümer und Nutzungsberechtigte einen Befall feststellen, der Behörde anzeigen und bekämpfen oder bekämpfen lassen müssen.
Von dieser Möglichkeit wird unterschiedlich Gebrauch gemacht:
- In Berlin muss ein Befall insbesondere mit Ratten nach der Schädlingsverordnung dem zuständigen Gesundheitsamt gemeldet werden, laut Service Berlin üblicherweise durch Hausverwaltung oder Eigentümer.
- In Hamburg unterliegt Rattenbefall laut Institut für Hygiene und Umwelt einer Meldepflicht und der Hamburger Verordnung über Rattenbekämpfung von 1963.
- In Niedersachsen verweist etwa die Stadt Hannover auf die Verordnung über die Rattenbekämpfung im Land Niedersachsen vom 29.07.1977.
- Manche Städte haben eine eigene Verordnung. In Ratingen müssen Verpflichtete jeden Befall und schon Anzeichen wie Rattenkot oder Rattenbauten unverzüglich der Ordnungsbehörde anzeigen (§ 4). Wer das unterlässt, riskiert eine Geldbuße von bis zu 1.000 Euro (§ 8).
Andere Städte sehen keine Meldepflicht vor. Die Stadt Bielefeld schreibt ausdrücklich, dass bei Rattensichtungen auf öffentlichen Flächen keine Meldepflicht besteht. Und laut Stadt Duisburg spricht das Sichten einzelner Ratten nicht direkt für einen Rattenbefall.
Wo meldet man Ratten: Ordnungsamt, Gesundheitsamt oder Stadtentwässerung?
Die zuständige Stelle richtet sich danach, wo die Ratten auftreten und wie Ihre Stadt die Aufgaben verteilt. Meist ist das Ordnungsamt oder das Gesundheitsamt Ansprechpartner, für Ratten im öffentlichen Kanal die Stadtentwässerung.
Als Faustregel lassen sich drei Fälle unterscheiden:
- Privatgrundstück: Verantwortlich ist der Eigentümer oder Nutzer. Die Behörde wird vor allem dann tätig, wenn eine Meldepflicht besteht oder der Eigentümer untätig bleibt.
- Öffentlicher Grund wie Gehweg, Park oder Spielplatz: Hier kümmert sich die Stadt, je nach Ort über Ordnungsamt, Gesundheitsamt, Grünflächenamt oder Stadtreinigung.
- Kanalisation: Ratten aus dem öffentlichen Kanalnetz nimmt in vielen Städten der Entwässerungsbetrieb entgegen. In Hannover müssen Grundstücksnutzer Ratten aus dem Kanal nach der Abwassersatzung unverzüglich der Stadtentwässerung melden.
Wenn Sie zur Miete wohnen, ist Ihr erster Ansprechpartner der Vermieter oder die Hausverwaltung. Das empfehlen sowohl Berlin als auch Duisburg. In Duisburg ist eine Meldung beim Bürger- und Ordnungsamt erst sinnvoll, wenn der Eigentümer nicht handelt, und sie muss einen Nachweis enthalten, dass Sie ihn vorher informiert haben.
Zuständige Stellen in großen Städten
Die folgende Übersicht fasst die Angaben der Städte knapp zusammen. Telefonnummern, Formulare und Details finden Sie auf der jeweiligen Stadtseite.
| Stadt | Wo melden |
|---|---|
| Berlin | Gesundheitsamt des Bezirks; auf öffentlichem Grund bekämpft das Bezirksamt |
| Hamburg | Öffentlicher Grund: Institut für Hygiene und Umwelt |
| München | Gesundheitsreferat, per E-Mail oder telefonisch |
| Köln | Privatgrund: Amt für öffentliche Ordnung; öffentliche Flächen: Gesundheitsamt; Kanal: Stadtentwässerungsbetriebe (StEB) |
| Frankfurt | Ordnungsamt; Kanal: Stadtentwässerung (SEF); Grünanlagen: Grünflächenamt |
| Stuttgart | Amt für öffentliche Ordnung (öffentliche Wege, Plätze, städtische Grundstücke) |
| Düsseldorf | Privatgrund: Ordnungsamt; Kanal: Stadtentwässerungsbetrieb; Grünflächen und Spielplätze: Gartenamt |
| Leipzig | Stadt Leipzig (Anzeige nach § 22 Polizeiverordnung) |
| Dresden | Amt für Gesundheit und Prävention (Hygienischer Dienst) |
| Hannover | Fachbereich Öffentliche Ordnung; Ratten aus dem Kanal: Stadtentwässerung |
| Essen | Ordnungsamt; städtische Flächen über die Mängelmelder-App |
| Dortmund | Ordnungsamt (Fallmanagement Rattenbekämpfung), über Mängelmelder oder Dortmund-App |
| Nürnberg | Gesundheitsamt (öffentliche Plätze und Anlagen); Kanal: Stadtentwässerung |
| Bonn | Öffentliche Flächen: Online-Meldung der Stadt; Kanal: Tiefbauamt |
| Wiesbaden | Amt für Stadtpolizei und Ordnung |
| Mönchengladbach | Fachbereich Gesundheit; Kanal: NEW |
Alle weiteren Städte mit eigener Übersicht zu Ratten und Hornissen finden Sie unter unseren Einsatzgebieten.
Wer zahlt die Rattenbekämpfung?
Auf einem Privatgrundstück trägt in der Regel der Eigentümer die Kosten der Rattenbekämpfung. Die Meldung bei der Behörde selbst ist in Städten wie Berlin und München kostenlos.
Laut Service Berlin ist die Meldung gebührenfrei, die Kosten der Bekämpfung trägt die nach der Schädlingsverordnung verpflichtete Person. Die Landeshauptstadt München beschreibt es ähnlich: Die Meldung ist kostenfrei, die Erstbegehung erfolgt in der Regel innerhalb einer Woche, die Bekämpfung auf Privatgrund zahlen Eigentümer und Nutzungsberechtigte selbst.
Bleibt ein Eigentümer untätig, kann es teurer werden. Nach § 17 Abs. 3 IfSG kann die Behörde anordnen, dass er geeignete Fachkräfte beauftragt, oder selbst Fachkräfte einsetzen, wenn er der Anordnung nicht nachkommt. Er muss die Maßnahme dann dulden.
Ob ein Vermieter die Kosten auf Mieter umlegen darf und wann Mieter selbst haften, hängt von der Ursache und vom Mietvertrag ab. Das klären wir ausführlich im Beitrag Kammerjäger: Wer zahlt, Mieter oder Vermieter?.
Welche Krankheiten können Ratten übertragen?
Ratten und andere Nagetiere können Krankheitserreger wie Leptospiren und Hantaviren übertragen. Damit fallen sie unter den Begriff des Gesundheitsschädlings im Infektionsschutzgesetz.
Bei der Leptospirose kommt Kleinsäugern, insbesondere Nagetieren, laut RKI weltweit die größte Bedeutung als natürliches Reservoir zu. Die Tiere erkranken meist nicht selbst, scheiden den Erreger aber teils lebenslang im Urin aus. Menschen infizieren sich in der Regel über direkten oder indirekten Kontakt mit diesem Urin, etwa über verunreinigtes Wasser oder Schlamm, wobei die Erreger über kleine Hautverletzungen oder die Schleimhäute von Auge, Nase und Mund eindringen.
Bei Hantaviren sind in Deutschland laut RKI-Ratgeber Hantavirus vor allem Rötelmaus und Brandmaus die relevanten Reservoirtiere. Das Seoulvirus ist an die Wanderratte gebunden, einen ersten in Deutschland erworbenen Erkrankungsfall hat das RKI erst kürzlich beschrieben. Infizierte Nager scheiden die Viren über Speichel, Urin und Kot aus. Menschen stecken sich durch das Einatmen aufgewirbelten Staubs, über verletzte Haut oder durch Bisse an. Wer einen Befall durch Mäuse im Haus vermutet, sollte das also ebenso ernst nehmen.
Das RKI rät, beim Reinigen befallener Bereiche Staub durch Befeuchten zu vermeiden und Atemschutzmaske sowie Handschuhe zu tragen. Tote Nagetiere sollten Sie laut Umweltbundesamt nicht mit bloßen Händen anfassen.
Woran erkennt man einen Rattenbefall?
Typische Anzeichen sind Rattenkot, feste Laufwege und Löcher im Boden, oft in der Nähe von Kompost, Fallrohren oder Kanaldeckeln. Die Tiere selbst sieht man seltener, weil sie meist nachts aktiv sind.
Das Hamburger Institut für Hygiene und Umwelt nennt folgende Merkmale:
- Rattenkot: etwa 12 bis 20 mm lang und 3 bis 7 mm dick, schwarz und an den Enden spitz, am ehesten in Schuppen, Garagen und Kellern zu finden.
- Laufspuren: plattgedrücktes Gras, glatte Erde im Beet, im Haus eine klebrige, speckige Spur auf glatten Flächen.
- Rattenlöcher: etwa 5 bis 10 cm Durchmesser, ungefähr so groß wie eine Getränkedose. Löcher neben Regenfallrohren oder Kanaldeckeln können auf einen Schaden an der Hauskanalisation hindeuten.
Treten Sie gefundene Löcher nicht zu und schütten Sie nichts hinein, bittet das Institut: Ein Schädlingsbekämpfer braucht diese Spuren, um sich einen Überblick zu verschaffen.
Warum kommen Ratten aufs Grundstück oder aus dem Abfluss?
Ratten folgen Futter und Unterschlupf. Häufige Ursachen sind offen zugängliche Nahrung wie Vogelfutter, Essensreste auf dem Kompost oder in gelben Säcken sowie defekte Abwasserleitungen, über die Tiere aus dem Kanal ins Haus gelangen.
In der Vogelfütterung sieht das Hamburger Institut für Hygiene und Umwelt nach eigener Erfahrung die größte Gefahr für einen Rattenbefall. Außerdem rät es, gelbe Säcke erst am Abfuhrtag an die Straße zu stellen, auf den Kompost möglichst nur Grünabfälle zu geben, keine Fressnäpfe im Freien stehen zu lassen und keine Speisereste über die Toilette zu entsorgen.
Tauchen Ratten in Toilette, Bodenablauf oder Keller auf, liegt die Ursache oft in der Leitung selbst. Die Stadt Bielefeld empfiehlt, defekte Kanalrohre und Hausanschlüsse reparieren zu lassen und Rückstauklappen einzubauen, falls keine vorhanden sind. Wo genau eine Grundleitung beschädigt ist, zeigt eine Kamera-Inspektion der Abwasserrohre. Ist die Grundleitung verstopft oder verschlammt, schafft eine Reinigung von Grundleitung und Hausanschluss wieder freien Abfluss.
Wie Sie Schwachstellen am Gebäude dauerhaft schließen und einem neuen Befall vorbeugen, beschreibt unsere Seite zu Schädlingsinspektion und Prävention.
Was dürfen Privatleute gegen Ratten selbst tun?
Privatleute dürfen Ratten mit Fallen selbst bekämpfen. Rattengift mit blutgerinnungshemmenden Wirkstoffen ist seit 2026 im Grundsatz geschulten Schädlingsbekämpfern mit Sachkunde vorbehalten; für Privatleute gilt nur noch eine Aufbrauchfrist für Restbestände.
Nach dem Infoblatt des Niedersächsischen Landesamts für Verbraucherschutz (LAVES) ist die Zulassung dieser Mittel nach dem 30.06.2026 nur noch für geschulte berufsmäßige Verwender mit Sachkunde vorgesehen, gestützt auf § 15c Gefahrstoffverordnung und § 15 Chemikalien-Biozidrechts-Durchführungsverordnung. Laut top agrar, das sich auf die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) beruft, durften Privatleute solche Produkte nur bis zum 25. April 2026 kaufen und müssen Restbestände bis zum 22. Oktober 2026 aufbrauchen.
Für Fallen und für die Zeit bis zum Ende der Aufbrauchfrist gelten weiter die Regeln aus dem Ratgeber des Umweltbundesamts:
- Erst Fallen prüfen: Vor allem bei vereinzelt auftretenden Ratten sind Fallen dem Einsatz von Gift vorzuziehen. Klebefallen sollen aus Tierschutzgründen nicht verwendet werden.
- Nur mit Köderstation: Restbestände an Ködern gehören in manipulationssichere Köderstationen, Kartons sind ungeeignet.
- Nur am Gebäude: Die Anwendung ist auf das Gebäudeinnere und den unmittelbaren Außenbereich direkt an Mauern oder Eingängen beschränkt.
- Nur bei festgestelltem Befall: Rattengift darf nicht vorbeugend ausgelegt werden. Laut Umweltbundesamt ist der Einsatz ohne zuvor festgestellten Befall seit 2014 grundsätzlich untersagt.
- Reste richtig entsorgen: Übrig gebliebene Köder sind laut UBA-Ratgeber gefährlicher Abfall und gehören zur Schadstoffsammelstelle.
Rattengifte mit Wirkstoffen der zweiten Generation wie Bromadiolon, Difenacoum oder Brodifacoum dürfen laut UBA nur geschulte berufsmäßige Verwender einsetzen. Laut Umweltbundesamt sind diese Stoffe als persistent, bioakkumulierend und toxisch eingestuft. Greifvögel wie Mäusebussarde oder Eulen sind besonders gefährdet, wenn sie vergiftete Nager fressen.
Wer Rattengift unsachgemäß einsetzt, begeht nach Angaben des Umweltbundesamts eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann. Städte können zusätzliche Regeln aufstellen. In Ratingen etwa dürfen Wirkstoffe bei der Eigenbekämpfung nur verdeckt in Sicherheitsköderstationen ausgelegt werden, nicht angenommene Köder sind danach unverzüglich zu entfernen.
Ist der Befall größer, kommen die Tiere immer wieder nach oder besteht eine Meldepflicht mit Nachweis gegenüber der Behörde, ist ein Fachbetrieb meist der sicherere Weg. Über unsere Übersicht zum Kammerjäger in Ihrer Nähe vermitteln wir Ihnen einen geprüften Betrieb, der Befall, Eintrittswege und Dokumentation übernimmt.
Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Quellen
- LAVES Niedersachsen – Infoblatt: Rodentizide mit antikoagulanten Wirkstoffen auf dem Prüfstand (PDF)
- top agrar – Rattengift-Verbot rückt näher (22.04.2026)
- § 17 Infektionsschutzgesetz – Besondere Maßnahmen, Rechtsverordnungen durch die Länder
- § 2 Infektionsschutzgesetz – Begriffsbestimmungen
- Service Berlin – Schädlingsbefall melden
- Institut für Hygiene und Umwelt Hamburg – Informationen zur Rattenbekämpfung (PDF, Stand 05/2021)
- Landeshauptstadt Hannover – Rattenbekämpfung
- Stadt Ratingen – Ordnungsbehördliche Verordnung über die Rattenbekämpfung (PDF)
- Stadt Bielefeld – Ratten
- Stadt Duisburg – Rattenbefall
- Landeshauptstadt München – Meldung von Ratten
- Robert Koch-Institut – RKI-Ratgeber Leptospirose
- Robert Koch-Institut – RKI-Ratgeber Hantavirus-Erkrankung
- Umweltbundesamt – Mäuse- und Rattengift sicher und wirksam anwenden (Ratgeber, PDF)
- Umweltbundesamt – Rodentizide
- Umweltbundesamt – Welche Risikominderungsmaßnahmen gelten für Antikoagulanzien der 2. Generation?