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Kurz gesagt

Ein Wespennest dürfen Sie entfernen lassen, wenn ein vernünftiger Grund wie eine konkrete Stichgefahr vorliegt, eine Genehmigung ist dafür meist nicht nötig. Hornissennester sind besonders geschützt und dürfen nur mit Befreiung der Unteren Naturschutzbehörde umgesiedelt oder beseitigt werden. Bei Honigbienen hilft ein Imker, die Asiatische Hornisse melden Sie der Landesbehörde.

  • Deutsche und Gemeine Wespe stehen unter allgemeinem Schutz nach § 39 BNatSchG, ihr Nest darf nur mit vernünftigem Grund entfernt werden.
  • Hornissen, Hummeln und Wildbienen sind besonders geschützt, für Umsiedlung oder Beseitigung braucht es eine behördliche Befreiung.
  • Wer ein Hornissennest ohne Befreiung zerstört, riskiert nach § 69 BNatSchG ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.
  • Die invasive Asiatische Hornisse ist nicht besonders geschützt und sollte mit Foto an die Meldestelle des Landes gemeldet werden.
  • Wespen- und Hornissennester sind nur eine Saison bewohnt und werden im Folgejahr nicht wieder bezogen.

Ein Flugloch im Rollladenkasten, ein Papiernest unter dem Dachüberstand: Ob Sie dieses Nest entfernen lassen dürfen, hängt zuerst davon ab, wer darin wohnt. Wespen, Hornissen, Wild- und Honigbienen sowie die eingewanderte Asiatische Hornisse sind rechtlich sehr unterschiedlich gestellt.

Dieser Beitrag erklärt, wie Sie die Arten unterscheiden, welche Paragrafen gelten und welche Behörde entscheidet. Wie ein Fachbetrieb ein Nest konkret umsiedelt oder entfernt, lesen Sie auf unserer Seite zur Wespen- und Hornissenbekämpfung.

Wespe, Hornisse, Biene oder Asiatische Hornisse: Wie erkenne ich den Unterschied?

Hornissen sind mit 18 bis 25 Millimetern (Arbeiterinnen) deutlich größer als Deutsche und Gemeine Wespen mit 11 bis 16 Millimetern. Die Asiatische Hornisse erkennen Sie an ihrer überwiegend schwarzen Färbung und den gelben Beinenden.

Die Größen für Wespen und die heimische Hornisse nennt die Landeshauptstadt München, die Angaben zur Asiatischen Hornisse stammen von der LUBW. Die heimische Hornisse ist laut HLNUG gelb-braun gezeichnet und hat braune Fußspitzen.

Art Größe/Merkmale Schutzstatus Wer entscheidet
Deutsche und Gemeine Wespe Arbeiterinnen 11–16 mm, Königin bis 20 mm; Nest im Boden oder in dunklen Hohlräumen allgemeiner Schutz, § 39 BNatSchG Sie selbst bzw. der Fachbetrieb, wenn ein vernünftiger Grund vorliegt
Europäische Hornisse (Vespa crabro) Arbeiterinnen 18–25 mm, Königin 25–35 mm; gelb-braun, braune Fußspitzen besonders geschützt, § 44 BNatSchG und BArtSchV Untere Naturschutzbehörde (Befreiung)
Hummeln und Wildbienen zahlreiche heimische Arten besonders geschützt, BArtSchV Untere Naturschutzbehörde (Befreiung)
Honigbiene (Apis mellifera) wird von Imkern gehalten; Schwärme sind meist friedlich als domestizierte Form nicht von der BArtSchV erfasst Imker oder Imkerverein
Asiatische Hornisse (Vespa velutina) Arbeiterinnen 17–24 mm, Königin bis 30 mm; schwarze Brust, dunkler Hinterleib mit gelber Binde, gelbe Beinenden invasive Art nach EU-Verordnung 1143/2014 Meldestelle des Landes bzw. Naturschutzbehörde

Ein zweiter Hinweis ist der Neststandort. Laut Landeshauptstadt Hannover sind alle Wespenarten grundsätzlich harmlos, die ihre Nester freihängend in Gebüschen oder an Gebäuden bauen. Lästig werden nur die Deutsche und die Gemeine Wespe, die im Boden oder in anderen dunklen Hohlräumen nisten.

Darf man ein Wespennest ohne Genehmigung entfernen?

Ja, wenn ein vernünftiger Grund vorliegt: Deutsche und Gemeine Wespen stehen nur unter dem allgemeinen Schutz des Bundesnaturschutzgesetzes, eine Befreiung der Naturschutzbehörde ist dafür zum Beispiel in München und Nürnberg ausdrücklich nicht erforderlich. Ohne Grund bleibt das Zerstören verboten.

§ 39 Abs. 1 BNatSchG verbietet, wild lebende Tiere „ohne vernünftigen Grund“ zu verletzen oder zu töten und ihre Lebensstätten ohne vernünftigen Grund zu beeinträchtigen oder zu zerstören. Die Stadt München nennt als Beispiel einen fehlenden Abstand, etwa bei einem Nest im Rollladenkasten der Balkontür. Auch eine Allergie auf Wespengift zählt, „sofern sich aus dem Neststandort tatsächlich ein erhöhtes Stichrisiko ergibt“.

Das Umweltamt Nürnberg formuliert es ähnlich: Deutsche und Gemeine Wespen können durch Schädlingsbekämpfer entfernt werden, wenn sie eine nicht zumutbare Belastung darstellen. Für freihängende Nester anderer Arten liegt laut Berliner Senatsverwaltung im Regelfall kein vernünftiger Grund zur Beseitigung vor. Ob ein Fall dazugehört, klärt ein Fachbetrieb für Schädlingsbekämpfung vor Ort, indem er zuerst die Art bestimmt.

Warum darf man ein Hornissennest nicht einfach entfernen?

Die Europäische Hornisse ist nach der Bundesartenschutzverordnung besonders geschützt, und § 44 BNatSchG verbietet, die Tiere zu töten oder ihre Nester zu beschädigen und zu zerstören. Ein Hornissennest darf deshalb nur mit einer Befreiung der zuständigen Naturschutzbehörde umgesiedelt oder beseitigt werden.

Vespa crabro steht in Anlage 1 der BArtSchV, ebenso alle heimischen Bienen- und Hummelarten. Laut Hamburger Umweltbehörde gehört die Hornisse seit 1987 zu den besonders geschützten Arten. Die Verbote stehen in § 44 Abs. 1 Nr. 1 und 3 BNatSchG.

Rechtsgrundlage für die Ausnahme ist § 67 Abs. 2 BNatSchG: Eine Befreiung ist auf Antrag möglich, wenn die Vorschriften im Einzelfall zu einer unzumutbaren Belastung führen würden. Dabei hat die Umsiedlung Vorrang. In Berlin ist die Zerstörung nur zulässig, wenn eine Fachperson bestätigt, dass das Nest nicht unbeschädigt entnommen werden kann (Service Berlin).

Die Gebühren unterscheiden sich je nach Stadt. München erhebt für die Ausnahmegenehmigung 50 Euro, in Nürnberg ist die Genehmigung einer Umsiedlung kostenlos, eine Beseitigung kostet 50 Euro Verwaltungsgebühr. Berlin nennt für die Befreiung eine Mindestgebühr von 72 Euro. Eine Umsiedlung sollte laut Stadt Bielefeld möglichst zwischen Juni und Mitte Juli erfolgen.

Wann darf ein Nest trotzdem entfernt oder umgesiedelt werden?

Ein Eingriff ist gerechtfertigt, wenn eine konkrete Gefahr für Menschen besteht und sich diese nicht anders abwenden lässt. Typische Fälle sind Allergiker im Haushalt, Nester an Spielplätzen oder Kitas und Eingangsbereiche, in denen kein Abstand von zwei bis drei Metern möglich ist.

Die Landeshauptstadt Hannover nennt genau diese Notfälle: Nester in oder an Häusern von Allergikern, an Kinderspielplätzen und Kindergärten sowie Stellen, an denen in stark frequentierten Bereichen wie Hausgängen kein Abstand von zwei bis drei Metern eingehalten werden kann. Für Hornissen, Hummeln und Wildbienen braucht es auch dann eine Ausnahmegenehmigung.

In Berlin läuft das Verfahren in vier Schritten ab: telefonische Beratung, Begutachtung vor Ort durch eine Fachperson, Antrag und schließlich Umsetzung oder Zerstörung. Die Stadt Essen verlangt einen schriftlichen, formlosen Antrag mit Begründung, aussagekräftigen Fotos und gegebenenfalls Lageplänen. Mönchengladbach gibt eine Bearbeitungszeit von höchstens 14 Tagen an, in der Regel wenige Tage.

Liegt die Genehmigung vor oder besteht bei Wespen ein vernünftiger Grund, vermitteln wir Ihnen über unsere Kammerjäger-Übersicht einen Fachbetrieb. Wer als Mieter die Kosten trägt, klärt unser Beitrag Kammerjäger: Wer zahlt, Mieter oder Vermieter?.

Welches Bußgeld droht, wenn man ein Hornissennest zerstört?

Wer ein Hornissennest ohne Befreiung zerstört, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die nach § 69 BNatSchG mit bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann. Für das grundlose Zerstören eines Wespennests liegt der Rahmen bei bis zu 10.000 Euro.

Verstöße gegen § 44 Abs. 1 fallen unter § 69 Abs. 2, das grundlose Töten wild lebender Tiere und Zerstören ihrer Lebensstätten nach § 39 unter § 69 Abs. 3 Nr. 7 und 9. § 69 Abs. 7 BNatSchG setzt für den ersten Fall bis zu 50.000 Euro an, für den zweiten bis zu 10.000 Euro. Die Berliner Senatsverwaltung weist ausdrücklich auf das Bußgeld von bis zu 50.000 Euro für beschädigte oder zerstörte Hornissen- und Hummelnester hin. Beide Werte sind gesetzliche Höchstbeträge.

Was tun bei einem Bienenschwarm oder Honigbienen am Haus?

Honigbienen sind als domestizierte Form nicht von der Bundesartenschutzverordnung erfasst, bei einem Schwarm wenden Sie sich an einen Imker oder den örtlichen Imkerverein. Hummeln und Wildbienen sind dagegen besonders geschützt.

Die Erläuterungen zur Anlage 1 der BArtSchV nennen Apis mellifera ausdrücklich als domestizierte Form. Laut Stadt Köln sind die Tiere beim Schwärmen meist friedlich, und eine Umsiedlung oder Bekämpfung kann ohne artenschutzrechtliche Genehmigung durch einen Imker oder Schädlingsbekämpfer erfolgen. Die Stadt verweist dafür auf örtliche Imkervereine und auf die Bienenseuchenverordnung, die bei erkrankten Völkern zu beachten ist.

Asiatische Hornisse entdeckt: Muss ich sie melden?

Die Asiatische Hornisse ist eine invasive Art der EU-Unionsliste und nicht wie die heimische Hornisse besonders geschützt. Sichtungen und Nester melden Sie am besten mit Foto an die Meldestelle Ihres Bundeslandes, eine Pflicht zur Bekämpfung jedes Nests besteht aber nicht mehr überall.

Laut HLNUG wurde die Art am 24. März 2025 in Deutschland als „weit verbreitet“ eingestuft. Seitdem werden gemeldete Nester nicht mehr überall sofort beseitigt, sondern erst nach Prüfung des Einzelfalls; Meldungen mit Foto sind in Hessen weiterhin erwünscht. In Bayern nimmt die Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau Meldungen über die Plattform BeeWarned entgegen, die Stadt Bielefeld weist darauf hin, dass keine Melde- und Bekämpfungspflicht der Nester mehr besteht.

Laut LWG baut die Königin im Frühjahr ein Primärnest bevorzugt in 1 bis 2 Metern Höhe, etwa in Hecken, Lauben oder Unterständen. Ab etwa Juli legen die Arbeiterinnen häufig ein Sekundärnest in 10 bis 30 Metern Höhe in Bäumen an. Die Art jagt Honigbienen und kann Bienenvölkern erheblich schaden.

Welche Behörde ist in meiner Stadt für Hornissen zuständig?

Zuständig für die Ausnahmegenehmigung ist meist die Untere Naturschutzbehörde der kreisfreien Stadt oder des Kreises. In Berlin entscheidet die Senatsverwaltung, in Hamburg die Umweltbehörde BUKEA, in Hannover die Region Hannover.

Stadt Zuständig für die Hornissen-Ausnahmegenehmigung
Berlin Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (Insektenschutz), nach vorheriger Beratung
Hamburg BUKEA, Amt für Naturschutz und Grünplanung
München Untere Naturschutzbehörde im Referat für Klima- und Umweltschutz
Köln Untere Naturschutzbehörde der Stadt Köln
Frankfurt Untere Naturschutzbehörde im Umweltamt
Stuttgart Amt für Umweltschutz, Untere Naturschutzbehörde
Düsseldorf Untere Naturschutzbehörde im Gartenamt
Hannover Untere Naturschutzbehörde der Region Hannover
Leipzig Amt für Umweltschutz (Naturschutzbehörde), Bescheid für eine erfolgversprechende Umsiedlung kostenfrei
Nürnberg Untere Naturschutzbehörde im Umweltamt
Ratingen Untere Naturschutzbehörde des Kreises Mettmann

Alle weiteren Städte, in denen wir Fachbetriebe vermitteln, finden Sie unter Einsatzgebiete. Auf den Stadtseiten sind jeweils die Quellen der Behördenangaben verlinkt.

Stirbt ein Wespen- oder Hornissennest im Herbst von selbst ab?

Ja. Wespen- und Hornissenvölker leben nur eine Saison, im Herbst stirbt das Volk ab, und das alte Nest wird im nächsten Jahr nicht wieder bezogen.

Laut Stadt München gilt das für alle Wespen- und Hornissennester mit Ausnahme der Feldwespe; Hornissen haben einen langen Zyklus von April bis Mitte Oktober. Die Stadt Gelsenkirchen schreibt, dass die Völker je nach Art spätestens Ende Oktober oder Anfang November absterben. Nur die jungen Königinnen überleben, überwintern an anderer Stelle und gründen im Frühjahr einen neuen Staat.

Auch die Stadt Karlsruhe bestätigt, dass alte Hornissennester nicht wiederbesiedelt werden. Wird ein Nest erst im Spätsommer entdeckt, ist Abwarten deshalb oft die einfachste Lösung. Damit sich im nächsten Frühjahr keine Königin am selben Ort ansiedelt, lohnt ein Blick auf die Vorbeugung gegen Schädlinge am Haus.

Wie verhalte ich mich richtig in der Nähe eines Nests?

Halten Sie möglichst zwei bis drei Meter Abstand, stellen Sie sich nicht in die Einflugschneise und stochern Sie nie im Nest. Diese Regeln empfiehlt die Stadt München.

  • Fliegengitter an Fenstern schützen Wohnräume in Nestnähe (Stadt München).
  • Lebensmittel draußen abdecken und Ruhe bewahren; Hornissen kommen laut Hamburger Umweltbehörde nur höchst selten an den Esstisch.
  • Hat sich eine Hornisse in die Wohnung verirrt, löschen Sie das Licht und öffnen das Fenster weit (Stadt Bielefeld).
  • Bekämpfen Sie ein Hornissennest nie selbst; Insektizide und Feuer sind laut Stadt Bielefeld verboten.

Ist ein Nest am Eingang eines Allergikerhaushalts oder an einem Kinderspielplatz nicht zu umgehen, hilft unser Notdienst für Schädlinge bei der schnellen Vermittlung eines Fachbetriebs. Bei Hornissen muss auch dann zuerst die Naturschutzbehörde zustimmen.

Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Quellen

  1. § 39 BNatSchG – Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen
  2. § 44 BNatSchG – Vorschriften für besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten
  3. § 67 BNatSchG – Befreiungen
  4. § 69 BNatSchG – Bußgeldvorschriften
  5. Bundesartenschutzverordnung, Anlage 1
  6. Landeshauptstadt München – Wespen und Hornissen
  7. Umweltamt Nürnberg – Umsiedlung oder Entfernung eines Hornissennestes
  8. Landeshauptstadt Hannover, Fachbereich Umwelt und Stadtgrün – Information Wespen (PDF)
  9. Senatsverwaltung Berlin – Artenschutz-Information Nr. 7: Wenn Bienen, Hummeln, Hornissen oder Wespen stören (PDF)
  10. Service Berlin – Ausnahmegenehmigung zur Umsiedelung oder Zerstörung von Nestern geschützter Insektenarten
  11. Hamburg, BUKEA – Wespen, Hornisse, Bienen, Hummeln und Ameisen
  12. Stadt Essen – Befreiungen von Artenschutzbestimmungen
  13. Serviceportal Mönchengladbach – Artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung und Befreiung
  14. Stadt Köln – Honigbienen
  15. LUBW – Asiatische Hornisse
  16. HLNUG – Invasive Arten in Hessen: Die Asiatische Hornisse (23.07.2024)
  17. HLNUG – Asiatische Hornisse gilt ab sofort als „weit verbreitet“ (15.05.2025)
  18. Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau – Vespa velutina, die Asiatische Hornisse
  19. Stadt Bielefeld – Hornissen
  20. Stadt Gelsenkirchen – Bienen, Hummeln, Hornissen und Wespen
  21. Stadt Karlsruhe – Hornissennest im Haus oder Garten

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