Wo melde ich Ratten in München?
Zuständig: Gesundheitsreferat der Landeshauptstadt München (Geschäftsbereich Recht und Kreisverwaltungsaufgaben), Meldung per E-Mail an rattenbefall.gsr@muenchen.de oder telefonisch.
Auf Grundlage von § 16 Infektionsschutzgesetz werden Eigentümer oder Nutzungsberechtigte von Grundstücken mit Rattenauftreten angehalten, geeignete Bekämpfungsmaßnahmen durchzuführen, deren Kosten auf Privatgrund sie selbst tragen.
Quelle: stadt.muenchen.de – Rattenbekämpfung – Meldepflicht und Kosten