Wo melde ich Ratten in Leipzig?
Zuständig: Stadt Leipzig (Anzeige gemäß § 22 der Polizeiverordnung über öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Stadt Leipzig).
Eigentümer von Grundstücken, Kanalisationen, Garten- und Parkanlagen u. a. müssen einen festgestellten Befall mit Krankheitserreger übertragenden Wirbeltieren, insbesondere Ratten, unverzüglich der Stadt Leipzig anzeigen und eine Bekämpfung nach dem Infektionsschutzgesetz durchführen (§ 22 Abs. 1 Polizeiverordnung über öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Stadt Leipzig).
Quelle: leipzig.de – Rattenbekämpfung