Wo melde ich Ratten in Hamburg?
Zuständig: Institut für Hygiene und Umwelt (Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft) für Rattensichtungen auf öffentlichem Grund.
Rattenbefall unterliegt in Hamburg einer Meldepflicht und der Hamburger Verordnung über Rattenbekämpfung von 1963; für die Bekämpfung sind die Grundstückseigentümer oder Pächter verantwortlich.
Quelle: hamburg.de – Rattenbekämpfung – Meldepflicht und Kosten