Notdienst rund um die Uhr, auch an Sonn- und Feiertagen

Notruf01525 7083993Anrufen

Kurz gesagt

Eine bundesweit einheitliche Pflicht zur Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen gibt es nicht. Das Wasserhaushaltsgesetz verlangt nur, dass Abwasseranlagen technisch einwandfrei sind und überwacht werden. Wann konkret geprüft werden muss, regeln Länder und Gemeinden: in NRW etwa nach Neubau oder wesentlicher Änderung, in Hamburg wiederkehrend alle 25 Jahre.

  • Bundesrecht (§§ 60, 61 WHG) verlangt dichte, überwachte Abwasseranlagen, nennt aber keine Prüffrist für Hausbesitzer.
  • In NRW ist die Zustands- und Funktionsprüfung nach Neubau oder wesentlicher Änderung Pflicht, häusliche Leitungen müssen nicht wiederholt geprüft werden.
  • Hamburg verlangt für Wohngrundstücke alle 25 Jahre einen Dichtheitsnachweis, im Wasserschutzgebiet Zone III alle 10 Jahre.
  • Ihre Gemeinde kann per Satzung strengere Fristen festlegen, deshalb ist die Entwässerungssatzung vor Ort maßgeblich.
  • In NRW dürfen nur Sachkundige aus der Landesliste prüfen, Bescheinigung und Videos sollten Sie dauerhaft aufbewahren.

Ob Sie Ihre Abwasserleitung prüfen lassen müssen, hängt davon ab, wo Ihr Haus steht. Ein Bundesgesetz mit fester Frist für alle Hausbesitzer gibt es nicht, wohl aber Landesregeln und kommunale Satzungen, die eine Prüfung vorschreiben können. Dieser Beitrag erklärt, was hinter dem sogenannten Kanal-TÜV steckt, welche Regeln belegt sind und was nach einem Schaden passiert. Einen Überblick über alle Arbeiten an Abwasserleitungen, von der Verstopfung bis zur Grundleitung, finden Sie auf unserer Seite zur Rohrreinigung.

Was ist eine Dichtheitsprüfung der Abwasserleitung?

Bei der Dichtheitsprüfung, in NRW offiziell Zustands- und Funktionsprüfung genannt, untersucht ein Fachmann die im Erdreich verlegten Abwasserleitungen Ihres Grundstücks auf Risse, undichte Muffen und andere Schäden. Umgangssprachlich heißt das Verfahren auch Kanal-TÜV.

Geprüft werden vor allem die Grundleitungen unter der Bodenplatte und die Leitungen bis zum öffentlichen Kanal. Die nordrhein-westfälische Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVO Abw) erfasst nach § 7 im Erdreich oder unzugänglich verlegte Leitungen für Schmutzwasser samt Schächten und Inspektionsöffnungen. Reine Regenwasserleitungen sind ausgenommen.

Zwei Verfahren sind üblich. Laut Verbraucherzentrale NRW wird bei der optischen Inspektion eine spezielle Kamera vom Einsteigeschacht oder der Inspektionsöffnung aus durch die Leitungen geführt. Bei der Druckprüfung werden die Rohre mit Absperrblasen verschlossen und mit Wasser oder Luft befüllt; für die vereinfachte Dichtheitsprüfung nach DIN 1986-30 nennt die Verbraucherzentrale das Befüllen mit Wasser.

Wie eine Kamerabefahrung technisch abläuft und welche Schäden sie zeigt, beschreibt unsere Seite zur Rohrkamera-Untersuchung mit Befund. Oft muss die Leitung vorher gereinigt werden, damit die Kamera freie Sicht hat, meist per Hochdruckspülung der Leitung.

Gibt es eine bundesweite Pflicht zur Dichtheitsprüfung?

Nein. Das Wasserhaushaltsgesetz verlangt dichte und überwachte Abwasseranlagen, legt aber keine Prüffrist für private Hausbesitzer fest. Die konkreten Pflichten ergeben sich erst aus Landesrecht und kommunalen Satzungen.

Nach § 60 Abs. 1 WHG müssen Abwasseranlagen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, betrieben und unterhalten werden. Entspricht eine bestehende Anlage dem nicht, sind nach Abs. 2 die erforderlichen Maßnahmen innerhalb angemessener Fristen durchzuführen.

§ 61 Abs. 2 WHG verpflichtet den Betreiber einer Abwasseranlage, unter anderem ihren Zustand und ihre Funktionsfähigkeit selbst zu überwachen. Wie oft und auf welche Weise, bestimmt das Gesetz nicht selbst; Details sollen nach Abs. 3 per Rechtsverordnung geregelt werden. Genau hier setzen die Länder an, und entsprechend unterschiedlich fallen die Regeln aus.

Welche Regeln gelten in NRW?

In Nordrhein-Westfalen ist die Prüfung nach dem Bau oder einer wesentlichen Änderung der Leitung Pflicht. Für bestehende Leitungen mit häuslichem Abwasser gibt es landesweit keine feste Frist mehr, Gemeinden können aber eigene Fristen per Satzung festlegen.

Die Einzelheiten stehen in § 8 SüwVO Abw:

  • Neubau und wesentliche Änderung: Der Eigentümer muss die Leitungen danach unverzüglich von Sachkundigen prüfen lassen (§ 8 Abs. 1).
  • Wasserschutzgebiete: Häusliche Leitungen, die vor dem 1. Januar 1965 errichtet wurden, mussten erstmals bis zum 31. Dezember 2015 geprüft sein (§ 8 Abs. 2). Die frühere Frist bis Ende 2020 für jüngere häusliche Leitungen ist laut Umweltministerium NRW entfallen; die geänderte Verordnung gilt seit dem 13. August 2020.
  • Verdachtsfall im Wasserschutzgebiet: Eine Prüfung ist unverzüglich nötig, wenn bei der Kontrolle des öffentlichen Kanals etwa Ausschwemmungen von Sand oder Scherben am Anschluss festgestellt wurden, wenn sich über der Leitung der Boden absenkt oder wenn mehrere Verstopfungen in kurzer Zeit gemeldet werden (§ 8 Abs. 3).
  • Außerhalb von Wasserschutzgebieten: Eine landesweite Erstprüffrist gibt es nur für bestimmte gewerbliche und industrielle Leitungen (§ 8 Abs. 5).
  • Wiederholung: Leitungen für häusliches Abwasser müssen keiner Wiederholungsprüfung unterzogen werden (§ 8 Abs. 9).

Wichtig ist der Vorbehalt für die Kommunen. Nach § 8 Abs. 5 und § 46 Abs. 2 Nr. 1 Landeswassergesetz kann Ihre Gemeinde für ihr Gebiet oder Teile davon Prüffristen per Satzung festlegen und nach § 8 Abs. 8 verlangen, dass Sie ihr die Bescheinigung vorlegen. Wer eine Prüffrist nach § 8 versäumt, handelt nach § 14 SüwVO Abw ordnungswidrig.

Wie ist die Prüfung in anderen Bundesländern geregelt?

Die Regeln unterscheiden sich stark: Hamburg schreibt wiederkehrende Prüfungen vor, in Bayern hängt es von der Entwässerungssatzung der Gemeinde ab. Die folgende Tabelle zeigt nur Regeln, die wir in amtlichen Quellen prüfen konnten.

Ebene / Land Regel für private Abwasserleitungen Quelle
Bund Abwasseranlagen nach den anerkannten Regeln der Technik betreiben und Zustand selbst überwachen, keine Frist für Hausbesitzer §§ 60, 61 WHG
Nordrhein-Westfalen Prüfung nach Neubau oder wesentlicher Änderung; im Wasserschutzgebiet Altleitungen vor 1965 und Verdachtsfälle; keine Wiederholungsprüfung für häusliches Abwasser; Gemeinden können Fristen festlegen SüwVO Abw, Umweltministerium NRW
Hamburg Dichtheitsnachweis vor Inbetriebnahme; Wohngrundstücke alle 25 Jahre, Wasserschutzgebiet Zone III alle 10 Jahre, Zone II alle 5 Jahre § 17b Hamburgisches Abwassergesetz, BUKEA
Bayern Musterentwässerungssatzung des Innenministeriums: Prüfung alle 20 Jahre ab Inbetriebnahme, Bestätigung binnen vier Wochen an die Gemeinde; gilt nur, wo die Gemeinde das Muster übernommen hat Muster-EWS, § 12
Übrige Länder hier nicht ausgewertet, Auskunft gibt die Gemeinde oder der Abwasserbetrieb –

In Hamburg ist laut Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft die DIN 1986-30:2012-02 seit dem 10. Juni 2014 als Technische Betriebsbestimmung verbindlich. Für Leitungen mit ausschließlich häuslichem Abwasser reicht im Normalfall die optische Zustandserfassung. Die Nachweise müssen Eigentümer aufbewahren und der Behörde auf Verlangen vorlegen.

Für Bayern veröffentlicht das Innenministerium ein Muster für die gemeindliche Entwässerungssatzung. Nach dessen § 12 prüft ein fachlich geeigneter Unternehmer die Anlage alle 20 Jahre auf Mängelfreiheit; Festlegungen in Wasserschutzgebietsverordnungen bleiben unberührt. Ob und wie Ihre Gemeinde das Muster übernommen hat, steht in ihrer Satzung.

Wer darf die Prüfung durchführen?

In NRW dürfen nur anerkannte Sachkundige prüfen, die in der Landesliste stehen. Andere Länder und Gemeinden verlangen zertifizierte oder fachlich geeignete Betriebe.

Nach § 12 und § 13 SüwVO Abw erkennen die Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern oder die Ingenieurkammer-Bau die Sachkunde an. Infrage kommen unter anderem Sachverständige, Ingenieure, Meister einschlägiger Handwerke und Fachkräfte für Rohr-, Kanal- und Industrieservice mit Berufserfahrung und Schulung; alle drei Jahre ist eine mindestens zweitägige Fortbildung Pflicht. Wer ohne Anerkennung prüft, handelt nach § 14 ordnungswidrig.

Die Namen stehen in der Landesliste der Sachkundigen (SaDiPa). Laut Verbraucherzentrale NRW besitzen nur die dort genannten Personen persönlich den Sachkundenachweis, und nur sie dürfen die Prüfung durchführen. In Hamburg sind es nach Angaben der Behörde anerkannte, zertifizierte Fachbetriebe.

Vermitteln wir Ihnen einen Fachbetrieb für die Kamerabefahrung, fragen Sie bei einer vorgeschriebenen Prüfung vorab nach der Anerkennung des Prüfers in Ihrem Land.

Was kostet eine Dichtheitsprüfung?

Laut Verbraucherzentrale NRW kostet die Leitungsprüfung eines Einfamilienhauses per optischer Inspektion in der Regel zwischen 300 und 600 Euro, wenn das Leitungsnetz nicht allzu verzweigt ist. Eine vorherige Reinigung oder eine Druckprüfung können den Aufwand erhöhen.

Die Verbraucherzentrale NRW empfiehlt, mindestens drei Kostenvoranschläge einzuholen. Einen Teil der Kosten können Sie steuerlich geltend machen: Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 06.11.2014 (VI R 1/13) entschieden, dass die Überprüfung der Funktionsfähigkeit einer Anlage durch einen Handwerker eine Handwerkerleistung sein kann. Nach § 35a Abs. 3 und 5 EStG mindern 20 Prozent der Arbeitskosten die Einkommensteuer, höchstens 1.200 Euro im Jahr, sofern Sie eine Rechnung haben und per Überweisung bezahlt haben.

Vorsicht bei Lockangeboten an der Haustür. Die Verbraucherzentrale NRW warnt vor sogenannten Kanalhaien, die mit Billigpreisen für Kamera-Inspektionen werben, fälschlich eine Prüfpflicht behaupten und auf teure Sanierungsaufträge zielen. Auch die Hamburger Umweltbehörde rät, vor einer Beauftragung Angebote mehrerer zertifizierter Fachbetriebe einzuholen.

Was passiert, wenn die Prüfung Schäden zeigt?

Dann müssen Sie die Leitung sanieren lassen, je nach Schwere des Schadens sofort oder innerhalb einer Frist. In NRW sind große Schäden kurzfristig zu sanieren, mittelgroße innerhalb von zehn Jahren.

Das regelt § 10 SüwVO Abw. Bei Bagatellschäden ist eine Sanierung in der Regel nicht erforderlich, über Abweichungen von den Fristen kann die Gemeinde im Einzelfall entscheiden. In Hamburg sind schwere Schäden laut Umweltbehörde innerhalb von sechs Monaten zu beheben.

Welches Verfahren passt, entscheidet der Kamerabefund. Einzelne Risse und undichte Muffen lassen sich oft punktuell abdichten, bei vielen Schäden wird die Leitung mit einem Schlauchliner komplett ausgekleidet. Die Verfahren im Detail beschreibt unsere Seite zur grabenlosen Rohrsanierung mit Inliner. Führen Wurzeln oder Ablagerungen zu wiederkehrenden Verstopfungen, steht häufig zuerst eine Reinigung der Grundleitung an.

Wohnen Sie zur Miete, ist die Pflicht zur Prüfung und Sanierung Sache des Eigentümers. Wer bei verstopften oder beschädigten Leitungen im Mietverhältnis zahlt, erklärt unser Beitrag Rohrreinigung: Wer zahlt, Mieter oder Vermieter?.

Was sollten Hausbesitzer und Käufer beachten?

Bewahren Sie Prüfbescheinigung, Videos und Protokolle dauerhaft auf und klären Sie vor jedem Umbau oder Hauskauf, welche Regeln Ihre Gemeinde vorsieht. So vermeiden Sie doppelte Prüfungen und unerwartete Sanierungskosten.

  • Unterlagen aufbewahren: In NRW gehören zur Bescheinigung nach § 9 Abs. 2 SüwVO Abw ein Lageplan, eine Fotodokumentation und je nach Verfahren die Befahrungsvideos mit Schadensbildern oder die Prüfprotokolle der Druckprüfung. Laut Verbraucherzentrale NRW können die Behörden die Bescheinigung jederzeit anfordern.
  • Alte Prüfungen zählen: Leitungen, die in NRW nach dem 1. Januar 1996 ordnungsgemäß geprüft wurden, brauchen nach § 11 SüwVO Abw keine erneute Erstprüfung.
  • Satzung prüfen: Fragen Sie bei Ihrer Gemeinde oder dem Abwasserbetrieb nach, ob für Ihr Grundstück Fristen gelten und ob Sie in einem Wasserschutzgebiet wohnen.
  • Vor dem Hauskauf: Lassen Sie sich vorhandene Prüfbescheinigungen zeigen oder die Leitungen vor Vertragsschluss per Kamera untersuchen. Schäden an Grundleitungen sind von außen nicht zu sehen.
  • Umbau einplanen: Eine wesentliche Änderung der Leitung löst in NRW eine neue Prüfpflicht aus.

Eine dichte Leitung schützt übrigens nicht vor Rückstau aus dem öffentlichen Kanal. Wie Sie Ihren Keller dagegen sichern, lesen Sie im Beitrag Keller bei Starkregen vor Rückstau schützen.

Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Quellen

  1. § 60 WHG – Abwasseranlagen
  2. § 61 WHG – Selbstüberwachung bei Abwassereinleitungen und Abwasseranlagen
  3. Selbstüberwachungsverordnung Abwasser NRW (SüwVO Abw), recht.nrw.de
  4. Umweltministerium NRW: Private Abwasserleitungen
  5. Verbraucherzentrale NRW: Ich muss meine Abwasserleitung prüfen – Was ist nun zu tun?
  6. Landesliste der anerkannten Sachkundigen NRW (SaDiPa)
  7. Verbraucherzentrale NRW: Achtung, Kanalhaie
  8. Freie und Hansestadt Hamburg (BUKEA): Dichtheitsnachweise für Grundleitungen und Schächte
  9. Bayerisches Staatsministerium des Innern: Muster einer Entwässerungssatzung (EWS)
  10. § 35a EStG – Steuerermäßigung bei haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen
  11. BFH, Urteil vom 06.11.2014 – VI R 1/13

Weitere Artikel

Notruf 01525 7083993