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title: "Hornissennest entfernen erlaubt? Rechtslage & Genehmigung"
description: "Wespe, Hornisse, Biene oder Asiatische Hornisse? Wann Sie ein Nest entfernen dürfen, wer die Genehmigung erteilt und welche Bußgelder das Gesetz vorsieht."
url: https://kammerjaeger-rohrreinigung.de/blog/wespen-hornissen-nest/
updated: 2026-09-26
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# Wespen- oder Hornissennest am Haus: Wer darf es entfernen

Veröffentlicht am 26\. September 2026  
Redaktion HausHilfe 24, Themenbereich [Schädlingsbekämpfung](/schaedlingsbekaempfung/)  
Alle Angaben mit Quelle geprüft, [so arbeitet unsere Redaktion](/ueber-uns/#redaktion)

## Kurz gesagt

Ein Wespennest dürfen Sie entfernen lassen, wenn ein vernünftiger Grund wie eine konkrete Stichgefahr vorliegt, eine Genehmigung ist dafür meist nicht nötig. Hornissennester sind besonders geschützt und dürfen nur mit Befreiung der Unteren Naturschutzbehörde umgesiedelt oder beseitigt werden. Bei Honigbienen hilft ein Imker, die Asiatische Hornisse melden Sie der Landesbehörde.

-   Deutsche und Gemeine Wespe stehen unter allgemeinem Schutz nach § 39 BNatSchG, ihr Nest darf nur mit vernünftigem Grund entfernt werden.
-   Hornissen, Hummeln und Wildbienen sind besonders geschützt, für Umsiedlung oder Beseitigung braucht es eine behördliche Befreiung.
-   Wer ein Hornissennest ohne Befreiung zerstört, riskiert nach § 69 BNatSchG ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.
-   Die invasive Asiatische Hornisse ist nicht besonders geschützt und sollte mit Foto an die Meldestelle des Landes gemeldet werden.
-   Wespen- und Hornissennester sind nur eine Saison bewohnt und werden im Folgejahr nicht wieder bezogen.

Ein Flugloch im Rollladenkasten, ein Papiernest unter dem Dachüberstand: Ob Sie dieses Nest entfernen lassen dürfen, hängt zuerst davon ab, wer darin wohnt. Wespen, Hornissen, Wild- und Honigbienen sowie die eingewanderte Asiatische Hornisse sind rechtlich sehr unterschiedlich gestellt.

Dieser Beitrag erklärt, wie Sie die Arten unterscheiden, welche Paragrafen gelten und welche Behörde entscheidet. Wie ein Fachbetrieb ein Nest konkret umsiedelt oder entfernt, lesen Sie auf unserer Seite zur [Wespen- und Hornissenbekämpfung](/schaedlingsbekaempfung/wespen/).

## Wespe, Hornisse, Biene oder Asiatische Hornisse: Wie erkenne ich den Unterschied?

Hornissen sind mit 18 bis 25 Millimetern (Arbeiterinnen) deutlich größer als Deutsche und Gemeine Wespen mit 11 bis 16 Millimetern. Die Asiatische Hornisse erkennen Sie an ihrer überwiegend schwarzen Färbung und den gelben Beinenden.

Die Größen für Wespen und die heimische Hornisse nennt die [Landeshauptstadt München](https://stadt.muenchen.de/infos/wespen-hornissen-muenchen.html), die Angaben zur Asiatischen Hornisse stammen von der [LUBW](https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/natur-und-landschaft/asiatische-hornisse). Die heimische Hornisse ist laut [HLNUG](https://www.hlnug.de/presse/pressemitteilung/invasive-arten-in-hessen-die-asiatische-hornisse) gelb-braun gezeichnet und hat braune Fußspitzen.

| Art | Größe/Merkmale | Schutzstatus | Wer entscheidet |
| --- | --- | --- | --- |
| Deutsche und Gemeine Wespe | Arbeiterinnen 11–16 mm, Königin bis 20 mm; Nest im Boden oder in dunklen Hohlräumen | allgemeiner Schutz, § 39 BNatSchG | Sie selbst bzw. der Fachbetrieb, wenn ein vernünftiger Grund vorliegt |
| Europäische Hornisse (Vespa crabro) | Arbeiterinnen 18–25 mm, Königin 25–35 mm; gelb-braun, braune Fußspitzen | besonders geschützt, § 44 BNatSchG und BArtSchV | Untere Naturschutzbehörde (Befreiung) |
| Hummeln und Wildbienen | zahlreiche heimische Arten | besonders geschützt, BArtSchV | Untere Naturschutzbehörde (Befreiung) |
| Honigbiene (Apis mellifera) | wird von Imkern gehalten; Schwärme sind meist friedlich | als domestizierte Form nicht von der BArtSchV erfasst | Imker oder Imkerverein |
| Asiatische Hornisse (Vespa velutina) | Arbeiterinnen 17–24 mm, Königin bis 30 mm; schwarze Brust, dunkler Hinterleib mit gelber Binde, gelbe Beinenden | invasive Art nach EU-Verordnung 1143/2014 | Meldestelle des Landes bzw. Naturschutzbehörde |

Ein zweiter Hinweis ist der Neststandort. Laut [Landeshauptstadt Hannover](https://www.hannover.de/content/download/221633/file/Wespen.pdf) sind alle Wespenarten grundsätzlich harmlos, die ihre Nester freihängend in Gebüschen oder an Gebäuden bauen. Lästig werden nur die Deutsche und die Gemeine Wespe, die im Boden oder in anderen dunklen Hohlräumen nisten.

## Darf man ein Wespennest ohne Genehmigung entfernen?

Ja, wenn ein vernünftiger Grund vorliegt: Deutsche und Gemeine Wespen stehen nur unter dem allgemeinen Schutz des Bundesnaturschutzgesetzes, eine Befreiung der Naturschutzbehörde ist dafür zum Beispiel in München und Nürnberg ausdrücklich nicht erforderlich. Ohne Grund bleibt das Zerstören verboten.

[§ 39 Abs. 1 BNatSchG](https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/__39.html) verbietet, wild lebende Tiere „ohne vernünftigen Grund“ zu verletzen oder zu töten und ihre Lebensstätten ohne vernünftigen Grund zu beeinträchtigen oder zu zerstören. Die Stadt München nennt als Beispiel einen fehlenden Abstand, etwa bei einem Nest im Rollladenkasten der Balkontür. Auch eine Allergie auf Wespengift zählt, „sofern sich aus dem Neststandort tatsächlich ein erhöhtes Stichrisiko ergibt“.

Das [Umweltamt Nürnberg](https://www.nuernberg.de/internet/umweltamt/artenschutz_hornisssenundwespen.html) formuliert es ähnlich: Deutsche und Gemeine Wespen können durch Schädlingsbekämpfer entfernt werden, wenn sie eine nicht zumutbare Belastung darstellen. Für freihängende Nester anderer Arten liegt laut [Berliner Senatsverwaltung](https://www.berlin.de/sen/uvk/_assets/natur-gruen/naturschutz/artenschutz/freilandartenschutz/artenschutzinformation_7_hymenopterendienst.pdf) im Regelfall kein vernünftiger Grund zur Beseitigung vor. Ob ein Fall dazugehört, klärt ein Fachbetrieb für [Schädlingsbekämpfung](/schaedlingsbekaempfung/) vor Ort, indem er zuerst die Art bestimmt.

## Warum darf man ein Hornissennest nicht einfach entfernen?

Die Europäische Hornisse ist nach der Bundesartenschutzverordnung besonders geschützt, und § 44 BNatSchG verbietet, die Tiere zu töten oder ihre Nester zu beschädigen und zu zerstören. Ein Hornissennest darf deshalb nur mit einer Befreiung der zuständigen Naturschutzbehörde umgesiedelt oder beseitigt werden.

Vespa crabro steht in [Anlage 1 der BArtSchV](https://www.gesetze-im-internet.de/bartschv_2005/anlage_1.html), ebenso alle heimischen Bienen- und Hummelarten. Laut [Hamburger Umweltbehörde](https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/bukea/themen/naturschutz/artenschutz/wespen-171254) gehört die Hornisse seit 1987 zu den besonders geschützten Arten. Die Verbote stehen in [§ 44 Abs. 1 Nr. 1 und 3 BNatSchG](https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/__44.html).

Rechtsgrundlage für die Ausnahme ist [§ 67 Abs. 2 BNatSchG](https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/__67.html): Eine Befreiung ist auf Antrag möglich, wenn die Vorschriften im Einzelfall zu einer unzumutbaren Belastung führen würden. Dabei hat die Umsiedlung Vorrang. In Berlin ist die Zerstörung nur zulässig, wenn eine Fachperson bestätigt, dass das Nest nicht unbeschädigt entnommen werden kann ([Service Berlin](https://service.berlin.de/dienstleistung/326914/)).

Die Gebühren unterscheiden sich je nach Stadt. München erhebt für die Ausnahmegenehmigung 50 Euro, in Nürnberg ist die Genehmigung einer Umsiedlung kostenlos, eine Beseitigung kostet 50 Euro Verwaltungsgebühr. Berlin nennt für die Befreiung eine Mindestgebühr von 72 Euro. Eine Umsiedlung sollte laut [Stadt Bielefeld](https://www.bielefeld.de/hornissen) möglichst zwischen Juni und Mitte Juli erfolgen.

## Wann darf ein Nest trotzdem entfernt oder umgesiedelt werden?

Ein Eingriff ist gerechtfertigt, wenn eine konkrete Gefahr für Menschen besteht und sich diese nicht anders abwenden lässt. Typische Fälle sind Allergiker im Haushalt, Nester an Spielplätzen oder Kitas und Eingangsbereiche, in denen kein Abstand von zwei bis drei Metern möglich ist.

Die Landeshauptstadt Hannover nennt genau diese Notfälle: Nester in oder an Häusern von Allergikern, an Kinderspielplätzen und Kindergärten sowie Stellen, an denen in stark frequentierten Bereichen wie Hausgängen kein Abstand von zwei bis drei Metern eingehalten werden kann. Für Hornissen, Hummeln und Wildbienen braucht es auch dann eine Ausnahmegenehmigung.

In Berlin läuft das Verfahren in vier Schritten ab: telefonische Beratung, Begutachtung vor Ort durch eine Fachperson, Antrag und schließlich Umsetzung oder Zerstörung. Die [Stadt Essen](https://www.essen.de/leben/umwelt/landschafts_und_naturschutz/befreiungen_von_artenschutzbestimmungen.de.html) verlangt einen schriftlichen, formlosen Antrag mit Begründung, aussagekräftigen Fotos und gegebenenfalls Lageplänen. [Mönchengladbach](https://service.moenchengladbach.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/507151/show) gibt eine Bearbeitungszeit von höchstens 14 Tagen an, in der Regel wenige Tage.

Liegt die Genehmigung vor oder besteht bei Wespen ein vernünftiger Grund, vermitteln wir Ihnen über unsere [Kammerjäger-Übersicht](/kammerjaeger/) einen Fachbetrieb. Wer als Mieter die Kosten trägt, klärt unser Beitrag [Kammerjäger: Wer zahlt, Mieter oder Vermieter?](/blog/wer-zahlt-kammerjaeger/).

## Welches Bußgeld droht, wenn man ein Hornissennest zerstört?

Wer ein Hornissennest ohne Befreiung zerstört, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die nach § 69 BNatSchG mit bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann. Für das grundlose Zerstören eines Wespennests liegt der Rahmen bei bis zu 10.000 Euro.

Verstöße gegen § 44 Abs. 1 fallen unter § 69 Abs. 2, das grundlose Töten wild lebender Tiere und Zerstören ihrer Lebensstätten nach § 39 unter § 69 Abs. 3 Nr. 7 und 9. [§ 69 Abs. 7 BNatSchG](https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/__69.html) setzt für den ersten Fall bis zu 50.000 Euro an, für den zweiten bis zu 10.000 Euro. Die Berliner Senatsverwaltung weist ausdrücklich auf das Bußgeld von bis zu 50.000 Euro für beschädigte oder zerstörte Hornissen- und Hummelnester hin. Beide Werte sind gesetzliche Höchstbeträge.

## Was tun bei einem Bienenschwarm oder Honigbienen am Haus?

Honigbienen sind als domestizierte Form nicht von der Bundesartenschutzverordnung erfasst, bei einem Schwarm wenden Sie sich an einen Imker oder den örtlichen Imkerverein. Hummeln und Wildbienen sind dagegen besonders geschützt.

Die Erläuterungen zur Anlage 1 der BArtSchV nennen Apis mellifera ausdrücklich als domestizierte Form. Laut [Stadt Köln](https://www.stadt-koeln.de/artikel/03186/index.html) sind die Tiere beim Schwärmen meist friedlich, und eine Umsiedlung oder Bekämpfung kann ohne artenschutzrechtliche Genehmigung durch einen Imker oder Schädlingsbekämpfer erfolgen. Die Stadt verweist dafür auf örtliche Imkervereine und auf die Bienenseuchenverordnung, die bei erkrankten Völkern zu beachten ist.

## Asiatische Hornisse entdeckt: Muss ich sie melden?

Die Asiatische Hornisse ist eine invasive Art der EU-Unionsliste und nicht wie die heimische Hornisse besonders geschützt. Sichtungen und Nester melden Sie am besten mit Foto an die Meldestelle Ihres Bundeslandes, eine Pflicht zur Bekämpfung jedes Nests besteht aber nicht mehr überall.

Laut [HLNUG](https://www.hlnug.de/presse/pressemitteilung/asiatische-hornisse-gilt-ab-sofort-als-weit-verbreitet) wurde die Art am 24. März 2025 in Deutschland als „weit verbreitet“ eingestuft. Seitdem werden gemeldete Nester nicht mehr überall sofort beseitigt, sondern erst nach Prüfung des Einzelfalls; Meldungen mit Foto sind in Hessen weiterhin erwünscht. In Bayern nimmt die [Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau](https://www.lwg.bayern.de/bienen/krankheiten/145416/index.php) Meldungen über die Plattform BeeWarned entgegen, die Stadt Bielefeld weist darauf hin, dass keine Melde- und Bekämpfungspflicht der Nester mehr besteht.

Laut LWG baut die Königin im Frühjahr ein Primärnest bevorzugt in 1 bis 2 Metern Höhe, etwa in Hecken, Lauben oder Unterständen. Ab etwa Juli legen die Arbeiterinnen häufig ein Sekundärnest in 10 bis 30 Metern Höhe in Bäumen an. Die Art jagt Honigbienen und kann Bienenvölkern erheblich schaden.

## Welche Behörde ist in meiner Stadt für Hornissen zuständig?

Zuständig für die Ausnahmegenehmigung ist meist die Untere Naturschutzbehörde der kreisfreien Stadt oder des Kreises. In Berlin entscheidet die Senatsverwaltung, in Hamburg die Umweltbehörde BUKEA, in Hannover die Region Hannover.

| Stadt | Zuständig für die Hornissen-Ausnahmegenehmigung |
| --- | --- |
| [Berlin](/kammerjaeger/berlin/) | Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (Insektenschutz), nach vorheriger Beratung |
| [Hamburg](/kammerjaeger/hamburg/) | BUKEA, Amt für Naturschutz und Grünplanung |
| [München](/kammerjaeger/muenchen/) | Untere Naturschutzbehörde im Referat für Klima- und Umweltschutz |
| [Köln](/kammerjaeger/koeln/) | Untere Naturschutzbehörde der Stadt Köln |
| [Frankfurt](/kammerjaeger/frankfurt/) | Untere Naturschutzbehörde im Umweltamt |
| [Stuttgart](/kammerjaeger/stuttgart/) | Amt für Umweltschutz, Untere Naturschutzbehörde |
| [Düsseldorf](/kammerjaeger/duesseldorf/) | Untere Naturschutzbehörde im Gartenamt |
| [Hannover](/kammerjaeger/hannover/) | Untere Naturschutzbehörde der Region Hannover |
| [Leipzig](/kammerjaeger/leipzig/) | Amt für Umweltschutz (Naturschutzbehörde), Bescheid für eine erfolgversprechende Umsiedlung kostenfrei |
| [Nürnberg](/kammerjaeger/nuernberg/) | Untere Naturschutzbehörde im Umweltamt |
| [Ratingen](/kammerjaeger/ratingen/) | Untere Naturschutzbehörde des Kreises Mettmann |

Alle weiteren Städte, in denen wir Fachbetriebe vermitteln, finden Sie unter [Einsatzgebiete](/einsatzgebiete/). Auf den Stadtseiten sind jeweils die Quellen der Behördenangaben verlinkt.

## Stirbt ein Wespen- oder Hornissennest im Herbst von selbst ab?

Ja. Wespen- und Hornissenvölker leben nur eine Saison, im Herbst stirbt das Volk ab, und das alte Nest wird im nächsten Jahr nicht wieder bezogen.

Laut Stadt München gilt das für alle Wespen- und Hornissennester mit Ausnahme der Feldwespe; Hornissen haben einen langen Zyklus von April bis Mitte Oktober. Die [Stadt Gelsenkirchen](https://www.gelsenkirchen.de/de/infrastruktur/umwelt/artenschutz/bienen__hummeln__hornissen_und_wespen/index.aspx) schreibt, dass die Völker je nach Art spätestens Ende Oktober oder Anfang November absterben. Nur die jungen Königinnen überleben, überwintern an anderer Stelle und gründen im Frühjahr einen neuen Staat.

Auch die [Stadt Karlsruhe](https://www.karlsruhe.de/umwelt-klima/naturschutz/schaedlingsbekaempung/hornissennest-im-haus-oder-garten) bestätigt, dass alte Hornissennester nicht wiederbesiedelt werden. Wird ein Nest erst im Spätsommer entdeckt, ist Abwarten deshalb oft die einfachste Lösung. Damit sich im nächsten Frühjahr keine Königin am selben Ort ansiedelt, lohnt ein Blick auf die [Vorbeugung gegen Schädlinge am Haus](/schaedlingsbekaempfung/vorbeugung/).

## Wie verhalte ich mich richtig in der Nähe eines Nests?

Halten Sie möglichst zwei bis drei Meter Abstand, stellen Sie sich nicht in die Einflugschneise und stochern Sie nie im Nest. Diese Regeln empfiehlt die Stadt München.

-   Fliegengitter an Fenstern schützen Wohnräume in Nestnähe (Stadt München).
-   Lebensmittel draußen abdecken und Ruhe bewahren; Hornissen kommen laut Hamburger Umweltbehörde nur höchst selten an den Esstisch.
-   Hat sich eine Hornisse in die Wohnung verirrt, löschen Sie das Licht und öffnen das Fenster weit (Stadt Bielefeld).
-   Bekämpfen Sie ein Hornissennest nie selbst; Insektizide und Feuer sind laut Stadt Bielefeld verboten.

Ist ein Nest am Eingang eines Allergikerhaushalts oder an einem Kinderspielplatz nicht zu umgehen, hilft unser [Notdienst für Schädlinge](/notdienst/) bei der schnellen Vermittlung eines Fachbetriebs. Bei Hornissen muss auch dann zuerst die Naturschutzbehörde zustimmen.

Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

## Quellen

1.  [§ 39 BNatSchG – Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen](https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/__39.html)
2.  [§ 44 BNatSchG – Vorschriften für besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten](https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/__44.html)
3.  [§ 67 BNatSchG – Befreiungen](https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/__67.html)
4.  [§ 69 BNatSchG – Bußgeldvorschriften](https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/__69.html)
5.  [Bundesartenschutzverordnung, Anlage 1](https://www.gesetze-im-internet.de/bartschv_2005/anlage_1.html)
6.  [Landeshauptstadt München – Wespen und Hornissen](https://stadt.muenchen.de/infos/wespen-hornissen-muenchen.html)
7.  [Umweltamt Nürnberg – Umsiedlung oder Entfernung eines Hornissennestes](https://www.nuernberg.de/internet/umweltamt/artenschutz_hornisssenundwespen.html)
8.  [Landeshauptstadt Hannover, Fachbereich Umwelt und Stadtgrün – Information Wespen (PDF)](https://www.hannover.de/content/download/221633/file/Wespen.pdf)
9.  [Senatsverwaltung Berlin – Artenschutz-Information Nr. 7: Wenn Bienen, Hummeln, Hornissen oder Wespen stören (PDF)](https://www.berlin.de/sen/uvk/_assets/natur-gruen/naturschutz/artenschutz/freilandartenschutz/artenschutzinformation_7_hymenopterendienst.pdf)
10.  [Service Berlin – Ausnahmegenehmigung zur Umsiedelung oder Zerstörung von Nestern geschützter Insektenarten](https://service.berlin.de/dienstleistung/326914/)
11.  [Hamburg, BUKEA – Wespen, Hornisse, Bienen, Hummeln und Ameisen](https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/bukea/themen/naturschutz/artenschutz/wespen-171254)
12.  [Stadt Essen – Befreiungen von Artenschutzbestimmungen](https://www.essen.de/leben/umwelt/landschafts_und_naturschutz/befreiungen_von_artenschutzbestimmungen.de.html)
13.  [Serviceportal Mönchengladbach – Artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung und Befreiung](https://service.moenchengladbach.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/507151/show)
14.  [Stadt Köln – Honigbienen](https://www.stadt-koeln.de/artikel/03186/index.html)
15.  [LUBW – Asiatische Hornisse](https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/natur-und-landschaft/asiatische-hornisse)
16.  [HLNUG – Invasive Arten in Hessen: Die Asiatische Hornisse (23.07.2024)](https://www.hlnug.de/presse/pressemitteilung/invasive-arten-in-hessen-die-asiatische-hornisse)
17.  [HLNUG – Asiatische Hornisse gilt ab sofort als „weit verbreitet“ (15.05.2025)](https://www.hlnug.de/presse/pressemitteilung/asiatische-hornisse-gilt-ab-sofort-als-weit-verbreitet)
18.  [Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau – Vespa velutina, die Asiatische Hornisse](https://www.lwg.bayern.de/bienen/krankheiten/145416/index.php)
19.  [Stadt Bielefeld – Hornissen](https://www.bielefeld.de/hornissen)
20.  [Stadt Gelsenkirchen – Bienen, Hummeln, Hornissen und Wespen](https://www.gelsenkirchen.de/de/infrastruktur/umwelt/artenschutz/bienen__hummeln__hornissen_und_wespen/index.aspx)
21.  [Stadt Karlsruhe – Hornissennest im Haus oder Garten](https://www.karlsruhe.de/umwelt-klima/naturschutz/schaedlingsbekaempung/hornissennest-im-haus-oder-garten)

## Passende Leistungen

Wir vermitteln rund um die Uhr einen geprüften Fachbetrieb in Ihrer Nähe, mit Festpreis vor Arbeitsbeginn.

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